Teilnahmebedingungen

1. Umfang und Vertragsparteien

Diese Bedingungen gelten für den Abschluss von Verträgen über die angebotenen Seminare. Die am Vertrag Beteiligten werden im Nachfolgenden wie folgt bezeichnet: (1) die Hacker- Pschorr Bräu GmbH, Ohlmüllerstraße 42, 81541 München als Veranstalter (2) derjenige, der die Leistungen des Veranstalters in Anspruch nimmt als Teilnehmer.

2. Wesentliche Merkmale der angebotenen Seminare:

Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Seminare ergeben sich aus den entsprechenden Beschreibungen der jeweiligen Angebote.

3. Einzelheiten zum Vertragsschluss / Korrekturmöglichkeiten / Speicherung des Vertragstextes und zur Verfügung stehende Sprachen

(1) Die Beschreibung der Seminare stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Katalog dar. (2) Die Abgabe der Vertragserklärung vollzieht sich wie folgt: Der Teilnehmer füllt das entsprechende Formular aus und schickt es ab. Der Veranstalter schickt nach Abgabe des Angebotes eine Empfangsbestätigung zu, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird. Darüber hinaus erhält der Teilnehmer mit der Empfangsbestätigung eine Datenschutzerklärung. Die Empfangsbestätigung dokumentiert dabei lediglich, dass die Bestellung des Teilnehmers eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. (3) Der Veranstalter ist berechtigt, dieses Angebot nach Absendung des Angebotes durch Zusendung einer Bestätigung anzunehmen. (4) Der Vertragstext wird gespeichert, indem der Veranstalter den Antrag des Teilnehmers archiviert. (5) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

4. Gesamtpreis und Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung

(1) Die Gesamtkosten ergeben sich aus dem auszufüllenden Angebotskatalog. In dem Gesamtpreis sind die Seminarunterlagen und eine Verpflegungspauschale inkl. Kaffee und Kaltgetränke enthalten. Darin enthalten sind nicht die Kosten für Anreise und Unterbringung der Teilnehmer für die Dauer des Seminars und werden von dem Veranstalter auch nicht übernommen. (2) Die Kosten gelten zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Abgabe des Angebots. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Bei der Bezahlung ist der Abzug von Skonto nicht zulässig. (4) Soweit nicht anders vereinbart, ist das Teilnahmeentgelt zum angegebenen Zeitpunkt auf der dem Teilnehmer zugesandten Rechnung fällig und ohne Abzug zahlbar. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. (5) Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Veranstalter anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Absage und Terminverschiebungen

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor Seminare abzusagen, wenn die erforderliche Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird. In diesem Fall wird unverzüglich darüber unterrichtet. (2) Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, einzelne Termine zu verschieben, wenn sie aus dringenden Gründen nicht am vorgesehenen Termin stattfinden können. Ein dringender Grund liegt insbesondere vor, wenn der vorgesehene Dozent der Veranstaltung krankheitsbedingt absagt und kein adäquater Ersatzdozent gefunden werden kann. Darüber wird dann frühestmöglich unterrichtet.

6. Rücktrittsrecht

(1) Dem Teilnehmer steht ein Rücktrittsrecht nach den nachfolgenden Bedingungen zu: a) vor Beginn der Veranstaltung aa) Der Teilnehmer kann bis 7 Tage vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, ohne dass das vereinbarte Entgelt zu zahlen ist. bb) Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. cc) Bei Verhinderung kann (zu jedem Zeitpunkt) eine Ersatzperson – für die Teilnahme – benannt werden. b) Kündigung nach Beginn der Veranstaltung aa) Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn der Veranstaltung ist nicht möglich. bb) Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (2) Dem Veranstalter steht ein Rücktrittsrecht nach den nachfolgenden Bedingungen zu: a) Entsprechend Punkt 5 behält sich der Veranstalter das Recht vor, Seminare abzusagen, wenn die erforderliche Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird. In diesem Fall wird unverzüglich darüber unterrichtet. b) Der Veranstalter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

7. Haftung

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. (2) Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. (3) Ausgenommen hiervon ist ebenfalls die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. (4) Werden wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im Sinne des Abs. 2 einfach fahrlässig verletzt, haftet der Veranstalter für die verursachten Schäden nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (5) Die Einschränkungen der Abs. 3 und 4 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. (6) Schadenersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Leistung ist ausgeschlossen, soweit bei dem Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Fall einer Haftung haftet der Veranstalter in diesem Fall nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (7) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8. anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Vertrag findet, unabhängig von dem rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, dies jedoch unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen sowie unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (New York Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG vom 11.04.1980); entsprechendes gilt für die Auslegung dieser Nutzungsbedingungen. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist München.

9. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. (2) Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

10. Seminarunterlagen

Am Veranstaltungstag erhält der Teilnehmer die für die Durchführung des Seminars erforderlichen Seminarunterlagen in gedruckter Form. Zusätzlich zu den Seminarunterlagen in gedruckter Form hat der Teilnehmer bei manchen Veranstaltungen – für die Dauer von einer Woche nach Bereitstellung – die Möglichkeit, die Seminarunterlagen in elektronischer Form (PDF) zu erhalten. Hierfür sind Zugangsdaten erforderlich, welche Sie vom Veranstalter erhalten. Der Abruf der Seminarunterlagen ist einmalig möglich und erfolgt durch Eingabe der übermittelten Zugangsdaten. Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung vervielfältigt, die Dateien und die Zugangscodes nicht weitergegeben/weitergeleitet werden. Die Weitergabe der Zugangsdaten bedarf ebenso unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung.